Vorgaben an das Unternehmen und Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner

 Abschnitt 1: Präambel

1.1Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wurden gemäß den Anforderungen des RAL erstellt und sind integraler Bestandteil aller Verträge und Vereinbarungen zwischen Arika und ihren internationalen Pflegekräften, Kunden und Geschäftspartnern.

Abschnitt 2: Globales Verhaltenskodex der WHO

2.1 Alle Geschäftspartner sind verpflichtet, den Globalen Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften einzuhalten.

Abschnitt 3: Employer-Pays-Prinzip

3.1 Im Rahmen des Employer-Pays-Prinzips verpflichten sich die Arbeitgebenden bzw. Geschäftspartner, alle Kosten des Anwerbeprozesses zu übernehmen.

3.2 Die Pflegekräfte dürfen in keinem Fall ein wirtschaftliches Risiko eingehen müssen.

3.3 Bindungs- und Rückzahlungsklauseln, die den Anforderungen und Prinzipien des Gütezeichens „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ widersprechen, sind ausgeschlossen.

Abschnitt 4: Arbeitsverträge und Nebenabreden

4.1 In den vermittelten Arbeitsverträgen müssen Regelungen zu Arbeitsbeziehungen, Spracherwerb, Anerkennungsverfahren und Relocation-Prozess enthalten sein.

4.2 Mögliche Nebenabreden und/oder Absprachen, die den AGB widersprechen, sind nicht zulässig.

Abschnitt 5: Sonderfälle und Überprüfungsrechte

5.1 Sonderfälle, wie der Abbruch von Anwerbeprozessen, müssen geregelt und schriftlich festgehalten werden.

5.2 Arika behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Geschäftsbedingungen in Zusammenarbeit mit Kunden und Geschäftspartnern zu überprüfen und gegebenenfalls entsprechende Nachweise einzufordern.

Abschnitt 6: Kündigungsrecht und Gewährleistungen

6.1 Arika hat das Recht zur Kündigung, wenn Kunden oder Geschäftspartner gegen diese AGB verstoßen.

6.2 Arika gewährleistet, dass sie ihre Kunden und internationalen Pflegekräfte auf qualitätsgesicherte Angebote zum Spracherwerb und zu Ausgleichsmaßnahmen im Anerkennungsverfahren hinweist.

Abschnitt 7: Beratungs- und Vernetzungsmöglichkeiten

7.1 Arika ist verpflichtet, ihre Kunden auf Beratungs- und Vernetzungsmöglichkeiten hinzuweisen, wie z.B. IQ-Netzwerke, Welcome Center und das DKF.

Abschnitt 8: Betriebliches Integrationsmanagementkonzept

8.1 Arika arbeitet nur mit Kunden, die ein schriftliches, betriebliches Integrationsmanagementkonzept vorlegen können. Dieses Konzept muss eine Reihe von Gliederungspunkten umfassen, die im Einklang mit den DKF-Anforderungsfeldern stehen.

8.2 Arika behält sich vor, die Vollständigkeit des betrieblichen Integrationsmanagementkonzepts zu prüfen.

Abschnitt 9: Datenschutz und Vertraulichkeit

9.1 Arika verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten und vertraulichen Informationen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zu behandeln.

9.2 Geschäftspartner und Kunden sind ebenfalls zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet und müssen sicherstellen, dass keine Daten unbefugt weitergegeben werden.

Abschnitt 10: Haftung und Schadensersatz

10.1 Arika haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen oder andere Umstände, die außerhalb der Kontrolle von Arika liegen, verursacht werden.

10.2 Im Falle einer Vertragsverletzung durch einen Geschäftspartner oder Kunden hat Arika das Recht, Schadensersatz zu fordern.

Abschnitt 11: Änderungen der AGB

11.1 Arika behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden den Geschäftspartnern und Kunden schriftlich mitgeteilt und treten 30 Tage nach der Mitteilung in Kraft.

Abschnitt 12: Gerichtsstand und Anwendbares Recht

12.1 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz von Arika.

12.2 Auf diese AGB findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Abschnitt 13: Schlussbestimmungen

13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

13.2 Diese AGB stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Arika und den Geschäftspartnern bzw. Kunden dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen.

 

 

 

 

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